Stand: 27.5.2024
Stand: 27.5.2024
Mit einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung unterstützen wir Unternehmen und Gemeinden, geeignete Förderungen zu finden und Fragen zu kommenen Fördermöglichkeiten abzuklären.
Der Bund fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, mit dem Ziel Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Kosteneinsparung zu unterstützen. Unsere Energieberater:innen helfen Unternehmen und Gemeinden wirkungsvolle Maßnahmen zu ermitteln, Energie einzusparen und passende Förderungen zu identifizieren.
Einen Überblick sowie Informationen zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten und weitere Förderungsmöglichkeiten für Unternehmen finden Sie unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe
Informationen zu den oben genannten Förderungsmöglichkeiten und weitere Fördermöglichkeiten für Gemeinden mit allen zugehörigen Details finden Sie bei folgenden Anlaufstellen:
Die Förderungen für Unternehmen sind meist mit 30 - 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt und werden als „DeMinimis“-Beihilfe ausbezahlt.
Die Förderungen für Gemeinden sind sehr unterschiedlich und im Einzelfall zu klären.
Achtung: Der Zeitpunkt der Antragstellung ist je Förderungen unterschiedlich. Die Antragstellung muss entweder vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen. Oder Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch nach einer angegebenen Monatsfrist nach Rechnungslegung, einzubringen.
Für Unternehmensförderungen können meist alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen einen Antrag einreichen. Es bedarf in jedem Fall vorab eine Prüfung.
Für Gemeindeförderungen gelten grundsätzlich alle Gemeinden als Förderwerber.
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