Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen erhalten eine Landesförderung. Die Förderhöhe beträgt 50% der Investitionskosten (maximal 5.000 Euro). Voraussetzung ist eine Energieberatung.
Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen erhalten eine Landesförderung. Die Förderhöhe beträgt 50% der Investitionskosten (maximal 5.000 Euro). Voraussetzung ist eine Energieberatung.
Nicht gefördert werden: Innentüren, Dämmungen und Estrich zwischen beheizten Geschossen, Entsorgungskosten, Dacheindeckungen, Spenglerarbeiten (z.B. Dachrinnen), Dachgeschoßausbauten und durchgehende Glasfassaden.
Über Neuigkeiten, Aktionen und Wissenswertes informiert werden.