Stand: 28.03.2025
Sie wollen wissen, welche Förderungen es gibt oder gab, in welchem Zeitraum sie gelten und ob ein Antrag notwendig ist oder nicht? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Seit 1. November 2024 gibt es günstigere Stromtarife. Aufgrund der aktuellen rechtlichen Situation ist es notwendig, einem Produktwechsel aktiv zustimmen. Alle Kund:innen wurden dazu persönlich informiert.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel finden Sie hier .
Vergangene Zuschüsse
Neben den aktuellen Zuschüssen gab es auch im Jahr 2024 einige Unterstützungsmaßnahmen. In Ihrer Jahresabrechnung scheinen diese Zuschüsse aus dem Jahr 2024 weiterhin auf:
Was ist die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse (auch Stromkostenbremse oder Strompreisdeckel genannt) war ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte in Österreich. Diesen Zuschuss erhielten private Haushalte für einen Stromverbrauch von 2.900 kWh pro Jahr, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe. Wurde mehr Strom benötigt, erfolgt die Abrechnung zu dem Marktpreis des jeweiligen Energietarifs.
Der Stromkostenzuschuss gilt für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024. Durch die Strompreisbremse sollten die Haushalte von den gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.
- Der Stromkostenzuschuss galt für private Haushaltskund:innen. Zwei Drittel unserer Haushaltskund:innen blieben unter diesem Jahresverbrauch und erhielten daher den Zuschuss im Gültigkeitszeitraum für ihren gesamten Strombedarf.
- Der Zuschuss wird bei der Jahresabrechnung direkt berücksichtigt. Das bedeutet, Sie mussten nichts machen, um diesen Zuschuss zu bekommen.
Wie funktioniert die Stromkostenbremse?
Pro Haushalts-Zählpunkt wurden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert. Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
- Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, wurden 10 Cent (netto) pro Kilowattstunde angenommen, das entsprach etwa dem Vorkrisen-Niveau.
- Der obere Schwellenwert lag bei 25 Cent (netto) pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert stieg die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an.
Der für die Berechnung herangezogene Energiepreis umfasst den Arbeitspreis, den Grundpreis, sowie einmalige und wiederkehrende Rabatte.
Die Strompreisbremse galt auch bei privaten Wärmepumpen mit eigenem Zähler, sofern der Zähler das Standardlastprofil H0 aufweist. Auch für diese Förderung musste keine Antragsstellung erfolgen.
Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte
(Top-Up Modell)
Ergänzend zur Strompreisbremse wurde später der Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte (auch Top-Up Modell genannt) beschlossen. Dabei wurde eine spezielle Entlastung für Haushalte über drei Personen geschaffen.
Berechnung der Höhe des Zuschusses für Stromheizungen anhand des Verbrauchs:
Berechnung der Höhe des Zuschusses für Gasheizungen anhand des Verbrauchs:
Oft gestellte Fragen...
Der Stromkostenzuschuss in Österreich war von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024 gültig.
Seit 1. Januar 2025 gilt der Salzburg AG Strompreisdeckel. Dieser dient als Ersatz für die wegfallende Strompreisbremse. Mit diesem Rabatt profitieren Haushaltskund:innen 2025 und 2026 von einem gedeckelten Arbeitspreis von 10,00 Cent netto/kWh (12,00 Cent brutto/kWh) – gültig bis zu einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh.
Anspruch auf die Stromkostenbremse hatten natürliche Personen, die einen Stromliefervertrag für einen Haushalts-Zählpunkt mit einem Energielieferanten haben.
Der Stromkostenzuschuss wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.
Das bedeutet, bei der unterjährig erfolgenden Jahresabrechnung wird der Zuschuss auf den Tag genau verrechnet. Dies gilt auch bei einem Umzug, bei einer Schlussrechnung oder bei Neukund:innen.
Die Lieferantenkennung der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation lautet AT004002.
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