Bei Sanierung und Neubau bekommen Sie vom Land Salzburg und dem Staat Österreich Unterstützung in Form von Förderungen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderstellen.
Bitte beachten Sie immer die aktuellen Richtlinien und Fristen der jeweiligen Förderungen und kontaktieren Sie bei Fragen und Unklarheiten direkt die Förderstellen. Aus aktuellem Anlass finden Sie hier Informationen und Erklärungen zur aktuellen Situation der Wohnbauförderung.
Förderungen Land Salzburg
Bundesförderungen
Information zur Wohnbauförderung - Aktuelle Situation
Der Online-Förderassistent ist für Sanierungsförderungen seit 1.2.2025 für Anträge nach dem S.WFG 2015 und dem S.WFG 2025 unter Berücksichtigung festgelegter Bedingungen geöffnet:
Anträge nach dem S.WFG 2015
Anträge nach dem S.WFG 2015 können nun im Förderassistenten beantragt werden, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:
- die Auftragsvergabe muss vor dem 22.8.2024 erfolgt sein, oder
- der Planungsenergieausweis wurde vor dem 22.8.2024 in die Energieausweisdatenbank des Landes (Zeus) hochgeladen.
Beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 30.6.2025 gestellt werden müssen!
Bereits begonnene Anträge nach dem S.WFG 2015 bleiben freigeschaltet, auch diese Anträge müssen bis 30.6.2025 gestellt werden.
Anträge nach dem S.WFG 2025
Für Anträge nach dem S.WFG 2025 erfolgt eine schrittweise Öffnung des Online-Assistenten, vorerst können seit 1.2.2025 folgende Förderungen beantragt werden:
- Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs
- Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung
- Personenaufzüge
Für energetische Maßnahmen können daher nach dem S.WFG 2025 vorerst keine Anträge gestellt werden. Das Hochladen von Energieausweisen in die ZEUS-Datenbank ist weiterhin möglich.