Stand: 7.5.2025
Stand: 7.5.2025
Wallboxen in Tiefgaragen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Aber ist das Laden in jeder Parkgarage überhaupt erlaubt? Welche rechtlichen Vorgaben gelten? Und worauf ist bei der Errichtung von Ladestationen zu achten?
Hybrid- und E-Autos sind sicher. Sie weisen kein höheres Sicherheitsrisiko als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf. Das Parken und Laden ist daher in Tiefgaragen erlaubt.
Parkhausbetreiber:innen können eigene Vorschriften in ihrer Garagenordnung erlassen. Das darf allerdings nicht willkürlich geschehen.
"Das Risiko eines Fahrzeugbrands bei E-Autos ist nicht höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Das haben ADAC Crashtests bewiesen. Bei der Brandbekämpfung gibt es aber Unterschiede. Die Feuerwehr bereitet sich entsprechend vor. "
In Österreich sind Ladestationen und Wallboxen in Tiefgaragen erlaubt. Seit 2022 erleichtert eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetz aus rechtlicher Sicht sogar die Installation von Ladepunkten.
In Mehrparteienhäusern gibt es zwei Möglichkeiten, wie Ladelösungen für Elektrofahrzeuge errichtet werden:
Aus technischen Gründen empfiehlt sich in Tiefgaragen die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage mit Laststeuerung. Für die Errichtung ist die Zustimmung der Hausgemeinschaft notwendig.
Da Gemeinschaftsanlagen gesetzlich vor einzelnen Wallboxen priorisiert werden, sind sie das nachhaltigere und sicherere Vorhaben.
Mieter:innen müssen sich mit den Wohnungseigentümer:innen abstimmen, bevor sie eine Ladesäule in einer Gemeinschaftsgarage errichten lassen. Ansonsten gelten bezüglich der Zustimmungsfiktion für Anlagen bis max. 5,5 kW die gleichen Regelungen wie für Eigentümer:innen.
Mit der Charge.Community der Salzburg AG ermöglichen Sie sichere Ladevorgänge in Ihrer Garage: Alle Bewohner:innen des Hauses profitieren von dieser Gemeinschaftsanlage mit integriertem Lastmanagement. Die Abrechnung der benötigten Energie erfolgt dabei komfortabel direkt zwischen der Salzburg AG und den Stellplatznutzer:innen.
Es gibt Ladestationen, die per App gesteuert werden. Für diese Funktion benötigen sie Mobilfunkempfang, den es nicht in jeder Tiefgarage gibt. Daher werden diese Wallboxen nur für Freiflächen empfohlen.
Bei Neubau und Sanierungen sollten die technischen Vorrausetzungen bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Im Bestand ist eine Nachrüstung möglich.
Ja, Ladestationen in Tiefgaragen sind in Österreich erlaubt. Das Wohnungseigentumsgesetz erleichtert sogar ihre Errichtung. Eine Ladevorrichtung bis 5,5 kW darf nicht mehr untersagt werden. Informationspflichten sind dennoch einzuhalten und im äußersten Fall kann die Anrufung des Außerstreitgerichts notwendig sein.
Das Parken von E-Autos in Tiefgaragen ist europaweit erlaubt. Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet alle nationalen Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im Wohnbau und in Parkgaragen zu schaffen.
In Österreich dürfen E-Autos in Tiefgaragen geladen werden. Die EU-Regelung UNECE R 100 besagt, dass dadurch keine zusätzlichen Gefahren entstehen.
Ja, die Wallbox kann auch in einem Carport oder auf einem Parkplatz installiert werden.
Uns ist bislang kein Fall bekannt. Grundsätzlich sollte eine fest montierte Wallbox über die Hausversicherung abgedeckt sein. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Versicherungsagenten. Damit kein Strom „gestohlen“ werden kann, sollten Sie eine Zugangsbeschränkung (Karte oder App) zum Freischalten des Ladevorgangs verwenden.