Stand: 16.09.2025
Genießen Sie das Fliegenfischen in einem der schönsten Fliegenfischergebiete Europas. Ein besonderes Naturerlebnis ist garantiert.
Fischerei-Reviere im Überblick
Revier I „Hintere Mur":
Länge: 18 km
Grenzen: „Blauer Dumpf“ (250 m oberhalb des Muritzenparkplatzes) bis zur Wengerbrücke in Schellgaden; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Im oberen Teil der Mur ist es eine Hochgebirgsflussfischerei. Dieses Revier kann nur von Nächtigungsgästen aus dem Lungau genutzt werden.
Revier II „Innere Mur":
Länge: 3,6 km
Grenzen: Wengerbrücke bis zur Urbanbauerbrücke; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Wunderschöne Meanderstrecke mit starkem Uferbewuchs.
Revier III „Mittlere Mur":
Länge: 11,5 km
Grenzen: Zederhausbach abwärts der Autobahnbrücke Z24 und die Mur von der Mündung des Zederhausbaches bis zur Mündung des Leissnitzbaches in St. Margarethen, Flusskilometer 425,75; ohne Nebengerinne.
Besonderheit: Die Strecke von der Zederhausbachmündung bis zur Murbrücke in St. Michael darf nur mit Trockenfliege befischt werden.
Revier IV „Untere Mur":
Länge: 1,8 km
Grenzen: Tamsweg-Murbrücke bis neue Radbrücke.
Besonderheiten: Tagesausfang max. 2 Salmoniden. Das Revier eignet sich speziell im Herbst zum Fliegenfischen auf Äschen (catch & release, no kill).
Revier V „Thomatalerbach":
Länge: 5,25 km
Grenzen: Aignerbrücke in Gruben, Flusskilometer 8 bis zur Gemeindegrenze Ramingstein, Straßenkilometer 3,2.
Besonderheit: Landschaftlich reizvolle Strecke, die von der Straße aus sehr gut erreichbar ist.
Aktuelle Preise
Ausgabestellen Lizenzen
Tageslizenzen
Haus Beckenbauer: Familie Bliem
St. Martinerstraße 21
5582 St. Michael im Lungau
beckenbauer@sbg.at
+43 6477 / 8371
0676 / 755 76 08
Jahreslizenzen
Gottfried Leitner
gottfried.leitner@salzburg-ag.at
+43 676/ 8682 - 2726
Jahreslizenzen können ausschließlich nach Voranmeldung
beim Bewirtschafter erworben werden.
Bewirtschaftungsgrundsätze
Wir streben eine nachhaltige Bewirtschaftung an.
- Es soll ein nach Art, Altersstufe und Bestandgröße entsprechender Fischbestand sein, welcher sich nach den ökologischen Verhältnissen des jeweiligen Gewässers richtet
- Förderung der natürlichen Vermehrung und des Naturaufkommens im Gewässer
- Der Vorteil liegt darin, dass der hier heranwachsende Fisch mit den Gegebenheiten hervorragend zurechtkommt
- Entnahme (Größe und Menge) angepasst an das natürliche Ertragsvermögen nur in ausgewiesenen Revieren (Revier IV)
Allgemeine Fischereibedingungen / Fishing Conditions
Deutsch
Der Inhaber dieser Fischereilizenz muss im Besitz einer gültigen amtlichen Jahresfischerkarte oder einer Gastfischerkarte sein. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Jahresfischerkarte und Lizenz sind beim Fischen stets mitzuführen und den beeideten Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen. Detaillinformationen siehe Revierübersicht.
Fischereizeiten: 1. Juni bis 30. September; Oktober auf Anfrage
Angelgerät: 1 Fliegenrute
Erlaubte Köder: Trockenfliegen, Nassfliegen und Nymphen ohne Widerhaken und ohne Beschwerung
Keine Entnahme: Fangen & Freilassen (kein Töten).
Der Lizenznehmer nimmt mit Ausstellung der LIzenz die gegenständlichen Bestimmungen und die „Allgemeinen Fischereibestimmungen für die Salzburg AG-Fischgewässer" zur Kenntnis.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund des Kraftwerksbetriebs in Fließgewässern kann der Wasserpegel jederzeit ansteigen. Zudem kann der Betrieb zur Einschränkung der Befischbarkeit (z.B. Pegelstand, Trübung) führen.
Englisch
The holder of this licence must be in possession of a valid official annual fishery card or a guest fishery card. The licence is not transferable. Fishery card and licence always have to be carried along and presented to the authorised fisheries supervisory bodies. For more detailed information, please, see the overview of fishing districts.
Fishing hours: fishing is only permitted from sunrise to sunset from 1st June to 30th September
Fishing equipment: 1 fly rod
Allowed baits: dry flies, wet flies, and nymphs without barbs and without weights.
No removal: catch an release (no kill)!
All the time a licence is issued, the licence holder takes note of the respective regulations, and acknowledges „Allgemeinen Fischereibestimmungen für die Salzburg AG-Fischgewässer".