Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Wärme.Wasser. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Hier finden Sie die gesammelten FAQ für den Bereich Wärme.Wasser. Dazu zählen alle Fragen, die auf den einzelnen Seiten des jeweiligen Bereichs abgebildet sind.
Als Infrarotheizung werden Heizgeräte bezeichnet, die Wärme in Form von Infrarotstrahlen abgeben. Infrarotheizungen sind sowohl als Infrarotheizstrahler als auch als Flächenstrahler erhältlich. Sie sind dort besonders geeignet, wo Wärme gelegentlich oder nicht durchgängig den ganzen Tag benötigt wird, zum Beispiel in Ferienwohnungen oder Bädern, aber auch in gut gedämmten Häusern mit einem niedrigen Heizenergiebedarf.
Bei einer Stromheizung wird kein Brennstoff verbrannt, sondern es werden Strahlungsflächen mit Hilfe von Strom erhitzt. Sie geben die Energie in Form von Strahlungs- oder Konvektionswärme an die Umgebung oder Festkörper ab. Auf dem Markt sind verschiedene Geräte erhältlich, mit denen man elektrisch heizen kann.
Sie nutzt die in der Erde, dem Grundwasser oder in der Luft vorhandene Wärme zum Heizen, zur Warmwasserbereitung oder auch zum Kühlen. Wärmepumpen eignen sich speziell für Niedrigtemperaturheizungen, zum Beispiel eine Fußbodenheizung.
Unser Strom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie und ist somit eine saubere und umweltfreundliche Heizmethode. Eine Elektrospeicherheizung bezieht kostengünstigen Nachtstrom.
In der Regel genügt ein Stromanschluss. Ein Technikraum sowie die Bevorratung entfallen. Die gängigsten Geräte sind größtenteils wartungsfrei wie beispielsweise Elektrodirekt- oder Infrarotheizungen.
Telefonisch über unsere Serviceline. Wir sind rund um die Uhr und kostenlos für Sie da: 0800/660 660. Wir klären mit Ihnen die Anschlussmöglichkeiten bei Ihrem Objekt bzw. den Ablauf bei einem Neubau.
Senden Sie uns Ihre Bauunterlagen
Für eine zügige Bearbeitung brauchen wir ein paar Angaben von Ihnen:
Wir erstellen Ihnen Ihr Angebot
Sobald wir alle notwendigen Informationen und Unterlagen haben, erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot. Mit Ihrer Unterschrift fällt dann der Startschuss zur Realisierung Ihres Anschlusses.
Wir errichten Ihren Anschluss
Sobald wir alle notwendigen Informationen und Unterlagen haben, erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot. Mit Ihrer Unterschrift fällt dann der Startschuss zur Realisierung. Dazu vereinbaren wir mit Ihnen einen passenden Termin und sorgen dafür, dass mit Abschluss Ihrer Bauarbeiten auch die Anschlussarbeiten abgeschlossen sind und Sie über alle gewünschten Anschlüsse verfügen. Die Zählermontage und Inbetriebnahme Ihrer Anlage führen wir im Anschluss durch.
Der Netzanschluss ist eine vom Fernwärmenetz abzweigende, zur Fernwärme-Hausstation führende und vom Wärmeträger (Wasser) durchflossene Vor- und Rücklaufleitung. Er endet mit den Netzanschluss-Armaturen unmittelbar nach Gebäudeeintritt.
Für die Eigentumsgrenze gibt es, sofern im Anschlussvertrag nicht anders geregelt, folgende Varianten:
Als Fernwärme-Hausstation wird der Anlagenverbund bezeichnet, der zur Übertragung der Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz über den Fernwärme-Netzanschluss an die Hausanlage dient. Die Fernwärme-Hausstation besteht aus zwei Anlageteilen, der Wärmeübergabestation und der Umformerstation. Sie wird entweder vor Ort gefertigt oder kann auch als kompakte Einheit in Sonderbauweise oder als Fernwärme-Kompaktstation geliefert werden.
Die Wärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen dem Fernwärme-Netzanschluss und der Umformerstation und dient dazu, die Wärme vertragsgemäß hinsichtlich Volumenstrom, Druck und Temperatur an die Umformerstation zu übergeben. Sie beinhaltet unter anderem die von der Salzburg AG beigestellten und gewarteten Mess- und Regeleinrichtungen.
Die Umformerstation dient zur indirekten Wärmeübertragung zwischen der Primärseite und der Sekundärseite. Sie beinhaltet unter anderem auf der Primärseite das Regelventil, Vorlauf- (optional) und Rücklauf-Temperaturfühler und auf der Sekundärseite Vorlauf- und Rücklauf-Temperaturfühler, Sicherheits-Temperaturbegrenzer (optional) sowie Sicherheits-Druckbegrenzer (optional). Die Wärmeübertragung erfolgt durch einen Wärmetauscher.
Die Emissionsminderungszertifikate werden von First Climate verwaltet. Diese Organisation arbeitet mit Umweltgutachtern zusammen, die beim Klimasekretariat UNFCCC der Vereinten Nationen akkreditiert sind - beispielsweise TÜV oder Bureau Veritas. Sie prüfen und bescheinigen, dass die unterstützten Projekte ökologisch sinnvoll sind und höchste internationale Standards erfüllen. Wir verwenden zu 100% Gold Standard VER Zertifikate.
Eine Preisgarantie bedeutet, dass der Preis, den Sie zahlen, für einen bestimmten Zeitraum von uns nicht geändert werden kann. Das heißt, der Preis wird nicht erhöht, aber auch nicht gesenkt, unabhängig davon, wie sich die Marktpreise entwickeln.
Der Tarif Erdgas Preisfix wurde befristet bis zum 30. April 2026 abgeschlossen. Das bedeutet, dass dieser Liefervertrag zum 30. April 2026 endet. Um eine Belieferung mit Erdgas nach dem 30. April 2026 sicherzustellen, können Sie danach wieder in unseren Standard Tarif Erdgas OK wechseln. Wir schicken Ihnen dazu Anfang 2026 rechtzeitig eine Erinnerung.
Die Preisanpassung zum 1. April und zum 1. Oktober ist in unseren AGB-Erdgas vereinbart. Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) richtet sich nach der Entwicklung von zwei offiziellen Indexwerten, nämlich dem Österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI 2015) und dem Österreichischen Gaspreisindex (ÖGPI).
Der Gaspreisindex folgt den Großhandelsmärkten und ist somit Schwankungen ausgesetzt. Der Grundpreis richtet sich nach dem VPI 2015. Erhöhungen werden bis zur maximalen Index-Erhöhung weitergegeben. Wenn der Index sinkt, muss auch die Senkung im gesamten Ausmaß weitergegeben werden.
Hier finden Sie die genauen Details zur Preisbildung.
Bestandskund:innen haben ein Anschreiben zur möglichen Vertragsänderung bekommen. Für den Umstieg muss der im Anschreiben beigelegte Auftrag zum Tarifwechsel unterzeichnet an uns retourniert werden (Postalisch oder per Mail.).
Alternativ können Sie jederzeit unser Kundenservice kontaktieren.
Preisanpassungen bei Gas erfolgen auf Basis der Entwicklung von verschiedenen Indizes. Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Für die Erdgastarife sind die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) sowie der Gaspreisindex relevant.
Der Arbeitspreis und das Grundentgelt werden jährlich am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres angepasst. Bei steigenden Indexwerten kann bis zum gesamten Ausmaß der jeweiligen Indexveränderung erhöht werden. Bei sinkenden Indexwerten muss im gesamten Ausmaß der jeweiligen Index-Veränderung gesenkt werden.
Festgelegt ist das in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Erdgas („AGB-Erdgas“, Punkt X.3) .
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter kWh.
Der Arbeitspreis berücksichtigt die folgenden Indizes:
Die Gewichtung der Indizes ist dabei wie folgt: 20 % VPI und 80 % Gaspreisindex.
Für Änderungen des Grundentgelts ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex 2015 der Statistik Austria (kurz „VPI 2015“) maßgeblich.
Das Grundentgelt bleibt trotz der VPI Entwicklung unverändert bei jährlich 36,00 Euro brutto.
Unter einem Index bzw. mehreren Indizes versteht man offiziell dokumentierte Preisentwicklungen für verschiedene Güter oder Bereiche. Preisanpassungen basieren auf den Entwicklungen der in den AGB festgelegten Indizies:
Hohe Heizkosten können eine große Herausforderung darstellen. Darum haben wir zum einen ein umfangreiches Sozialpaket geschnürt und fördern zum anderen auch den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsformen.
Die unterschiedlichen Preisgruppen/Preise für Erdgas OK ergeben sich daraus, dass Neukund:innen aktuelle Index-Ausgangswerte bekommen. Wenn diese von den Index-Ausgangswerten aus der letzten Preisanpassung abweichen, so ergibt die Berechnung eine andere Preisanpassung als bei den Bestandskund:innen und damit entsteht eine neue Preisgruppe.
Kund:innen, für die sich daraus ein höherer Arbeitspreis ergibt, bekommen ein Angebot zum Anpassung des Index-Ausgangswerts und des Preises auf die allgemein gültigen Werte. Dafür brauchen wir aber die aktive Zustimmung der Kund:innen.